Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.

II. Preise

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern verstehen sich
alle Preise, wenn nichts anderes vereinbart, ausschließlich Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungserteilung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, länger als einen Monat nach Ablauf der angegebenen Lieferfrist erfolgt. Bei Preissteigerungen von mehr als 10%  gegenüber dem vereinbarten Preis wird der Käufer vor Versand benachrichtigt. Dem Käufer steht es frei, in diesem Fall binnen einer Frist von 5 Tagen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

III. Lieferung, Lieferzeit

a) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

b) Von uns nicht verschuldete Lieferhindernisse, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Transportmittelmangel, Brandschäden befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der
Lieferpflicht.

c) Im Übrigen berechtigt die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen durch uns den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn wir in Verzug sind und uns der Käufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die im Geschäftsverkehr mit Unternehmern mindestens 4 Wochen betragen muss.

IV. Zahlung, Fälligkeit

Löst im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Käufer einen Scheck oder Wechsel nicht ein, ist er mit einer Zahlung in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, werden alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig. Hinsichtlich noch nicht erfolgter Lieferungen sind wir berechtigt, in den vorbezeichneten Fällen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass beim Käufer  Ereignisse eintreten, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder wenn uns solche vor Vertragsabschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


a) Eine Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

b) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts allgemein ausgeschlossen, soweit nicht dem Käufer gegenüber einer Kaufpreisforderung anerkannte Mängelhaftungsansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis zustehen.

VI. Schadensersatz

a) In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

b) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Produkthaftungsansprüche, in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit gehaftet wird.

c) Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Frist von einem Jahr, beginnend mit dem Beginn der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Sachmängelhaftung

a) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, andere Mängel unverzüglich  nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

b) Mängel, die Folge unsachgemäßer Behandlung oder ohne unsere Einwilligung vorgenommener Reparaturen oder Eingriffe sind, begründen keine Mängelhaftungsansprüche.

c) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind wir im Falle eines Sachmangels nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet.

Kommen wir mit der Mangelbeseitigung oder Ersatzleistung mehr als 4 Wochen in Verzug, schlägt die Mangelbeseitigung nach einem erfolglosen weiteren Versuch fehl oder ist sie unmöglich gemacht, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Weitergehende Mängelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache. Für Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Mangels gilt Ziff. VII der Bedingungen.

d) Mängelhaftungsansprüche verjähren bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern in einem Jahr seit Ablieferung des Kaufgegenstandes.

e) Wird bei der Bestellung oder Auftragsbestätigung auf Preislisten und Kataloge Bezug genommen, bleiben handelsübliche kleinere Abweichungen im Modell, im Material, in den Maßen, der Farbe und der Ausführung ausdrücklich vorbehalten und begründen keine Mängelhaftungsansprüche.

VIII. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (im Geschäftsverkehr mit Unternehmern bis zur Zahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührenden Forderungen) einschl. aller Nebenforderungen, bei Hereingabe von Schecks und Wechseln bis zur Einlösung, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

b) Für den Fall des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von dem Widerrufsrecht und der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind berechtigt, die Abtretung selbst anzuzeigen.

c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf uns tatsächlich übergehen.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns sofort Kenntnis zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten der Interventionen zu erstatten. Bei Zahlungseinstellungen, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Einleitung eines außergerichtlichen Vergleichs erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

d) Sofern wir nach Rücktritt vom Vertrage die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware erlangen und nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, können wir die Eigentumsvorbehaltsware unter Wahrung der Interessen des Käufers freihändig bestmöglich veräußern oder aber dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Verlangen des Käufers, das nur unverzüglich nach Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

e) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die nach der Insolvenzordnung der Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung unterliegen, unsere Forderung um mehr als 20%, bei Sicherheiten, die der Absonderung unterliegen um mehr als 45 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf auf den Käufer über.

IX. Vertragsaufhebung

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Käufer können wir folgende Ansprüche geltend machen:

a) Besondere Aufwendungen aus Anlass des Vertrages, z.B. Provisionen, Versandkosten sowie Ersatz für Beschädigungen, die durch ein Verschulden des Käufers verursacht sind,

b) eine Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die damit eingetretene Wertminderung. In der Regel wird die Vergütung je nach Wertbeständigkeit wie folgt errechnet: Bei Rücktritt und Übergabe nach Lieferung innerhalb der ersten 3 Monate 30% des Verkaufspreises und für jeden weiteren Monat 3% des Verkaufspreises. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt, dass diesen der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort,Rechtswahl

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, dass für alle Rechtsstreitigkeiten einschl. der Klagen aus Wechseln oder Schecks Gerichtsstand Gütersloh ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen